Pflege
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1. Lagekriterien für Pflegeheime in der Verkehrswertbewertung und deren Auswirkung

 

Pflegeheime können laut Baunutzungsverordnung beispielsweise in allgemeinen Wohngebieten und in Sondergebieten gebaut werden. Jedoch sind diverse Aspekte wie Verschattung oder Lärmbelästigung zu berücksichtigen. 

Da Pflegeheime Einrichtungen für gesundheitliche und/oder soziale Zwecke sind, muss bei der Genehmigung des Bauvorhabens die Umgebung genauestens analysiert werden.

Als gute Standorte gelten solche, die innerhalb der Städte oder Stadtteilzentren mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung gelegen sind. Derart große Grundstücke sind jedoch selten.

Der Bodenwert bestimmt sich nach den Vergleichspreisen unter Bezug des entsprechenden Bodenrichtwertes und Berücksichtigung der nachfolgenden Standortfaktoren.

 

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