Wenn Gutachten im Rahmen von Gerichtsverfahren zum Einsatz kommen, ist es die Aufgabe der gegnerischen Anwälte, mit ihren Argumenten und Schriftsätzen, die Glaubwürdigkeit von Gutachten, aber auch die Kompetenz des Gutachters in Frage zu stellen, um so das Ergebnis eines „unbequemen“ Gutachtens vom Tisch zu bekommen.
Ist das Gutachten frei von fachlichen Fehlern, wie zum Beispiel Messfehler, Rechenfehler etc., bleibt den Anwälten nur noch die Möglichkeit, den Sachverständigen selbst herabzuwürdigen. Das kann für nicht-gerichtserfahrene Sachverständiger schockierend und beleidigend wirken. Die Reaktion eines unerfahrenen Gutachters ist dann auch meist sehr emotional und wenig überzeugend.
Die Gerichte entscheiden in der Regel zwischen zwei Arten von Argumenten.
- Argumente, die als emotionale „Stimmungsmache“ verstanden werden müssen, um die Gegenseite unglaubwürdig erscheinen zu lassen und
- Argumente, die sich auf Fakten stützen (z.B. falsche Maße, fehlerhafte Berechnungen etc.).
Die erste Art von Argumenten wird von den Gerichten in der Regel in keinster Weise bewertet. Es gehört zum anwaltlichen Handwerk und ist von den Anwälten weder persönlich noch beleidigend gedacht. Die Gerichte beschränken sich bei ihrer Bewertung in aller Regel ausschließlich auf fachliche Fehler und bewerten diese rechtlich, bevor sie in der Sache ein Urteil sprechen.
Wie geht man nun mit solchen Angriffen professionell um?
Geht man als Gutachter nun auf diesen Sachverhalt ein, so zeigt man dem Gericht, dass man sich „getroffen“ fühlt. Man könnte in einer kurzen Stellungnahme auf die eigene Kompetenz eingehen, z.B. Herr ….. ist ….. Handwerksmeister im Bereich…. und verfügt über eine mehr als … jährige Berufserfahrung. Er hat eine Ausbildung zum Sachverständigen absolviert und ist als Sachverständiger für namhafte Auftraggeber tätig.“
Wir würden jedoch von einer solchen Stellungnahme absehen, da Sie als „Eigenlob“ verstanden werden kann. Viel wichtiger ist es, die fachlichen Argumente sauber zu behandeln. Das zeigt Professionalität und Souveränität. Das Gericht wird bei seiner Bewertung immer nur auf die fachliche Abhandlung eingehen. Alles was zählt ist, ob das Gutachten und die Berechnungen einer Überprüfung durch Dritte standhalten. Der Sachverständige sollte sich darauf konzentrieren, die fachlichen Kritikpunkte sauber aufzuarbeiten und die Vorgehensweise und Bewertung im Gutachten nachvollziehbar darzulegen. Das wird das Gericht überzeugen.