Ein Verkehrsunfall ist eine unangenehme Sache, die meist Ärger und viel Aufwand nach sich zieht. Wenn es bei all dem jedoch noch zu Verlusteinbußen kommt und die Versicherung die Zahlung verweigert, wird für viele Unfallbeteiligte der Unfall zum Alptraum. Damit dies nicht geschieht, sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine Rechte und Pflichten kennen und auch nutzen.
Grundsätzlich gilt: wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, bekommt seine Kosten vom Unfallverursacher ersetzt. Dies beinhaltet sowohl Reparaturkosten und Anwaltsgebühren wie auch Leihwagen- und Gutachterkosten. Letztere sind in der Regel erforderlich, um den Schaden am Fahrzeug objektiv festzuhalten und nachweisbar zu dokumentieren. Ohne eine fachkundige Dokumentation kann es zu bösen Überraschungen kommen. Nicht selten gerät der Geschädigte dann vor Gericht in die Situation, dass er mangels Beweisen eine Mitschuld zugesprochen bekommt.
Verhindern lässt sich ein solcher Alptraum meist nur dann, wenn es ein aussagekräftiges Gutachten von einem ausgebildeten Sachverständigen gibt. Ein qualifizierter Gutachter weiß, worauf es bei der Schadensaufnahme und bei der späteren Gutachtenerstellung ankommt. Bereits ein einziger Satz oder eine falsche Angabe im Gutachten können dazu führen, dass das Gutachten wertlos ist und im Nachhinein ein neues Gutachten erstellt werden muss. Dies ist jedoch nicht immer einfach, vor allem dann nicht, wenn das Fahrzeug bereits repariert oder entsorgt wurde.
Die meisten Betroffenen wissen nicht, dass sie selbst, nach der geltenden Rechtsprechung, einen Gutachter bestimmen dürfen und nicht auf Vorgaben ihrer Versicherung angewiesen sind. Die Versicherung muss den Gutachter bezahlen, es sei denn, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Von einem solchen Bagatellschaden ist immer dann auszugehen, wenn der Schaden unter ca. 800 Euro liegt. Ein seriöser Sachverständiger kann hier entsprechend beraten und zur Klärung der Sachlage beitragen. Er kennt die Möglichkeiten der Schadensregulierung und kann für den Geschädigten zur wichtigen Stütze werden.