Seit dem 09. Januar 2016 gibt es für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern eine Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das alternative Streitbeilegungsverfahren macht es möglich, dass von unabhängigen und unparteiischen Stellen schnelle und kostengünstige Verfahren durchgeführt werden können.
Wie sich dies auf die Tätigkeit der Sachverständigen konkret auswirkt bleibt abzuwarten.
Streitigkeiten, die aus Onlinekaufverträgen oder Onlinedienstleistungsverträgen basieren, soll eine außergerichtliche Beilegung über eine EU-weite Plattform möglich werden. Voraussetzung ist, dass das Onlineunternehmen auf der Webseite einen Link zur Plattform für seine Kunden zur Verfügung stellt.