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Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von brutto 8.50 Euro (Mindestlohngesetz MiLoG).

Dieser Mindestlohn ist in vielen Unternehmen kaum relevant, weil der tarifliche Stundenlohn diesen Mindestlohn bereits übersteigt.

Mit dem Mindestlohngesetz wurden jedoch auch die Nachweispflichten deutlich verschärft. Diese sind im Nachweisgesetz (NachwG) festgehalten. Das neue Gesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, die wesentlichen Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis schriftlich niederzulegen. Dazu gehören neuerdings auch Vereinbarung über die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit (siehe §2 Abs. 1 NaschwG)

Weitere Dokumentationspflichten ergeben sich aus § 17 MiLoG. Diese gelten insbesondere auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. 450 € Jobs und kurzfristige Beschäftigungen) sowie generell für bestimmte Branchen. Der Arbeitgeber ist hier unter anderem verpflichtet, den Beginn, Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens innerhalb einer Woche nach der Arbeitsleistung zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Nachweisgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nachwg/gesamt.pdf

Mindestlohngesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/milog/gesamt.pdf