Im August verabschiedete die Bundesregierung zwei neue Energieeinsparverordnungen. Hiervon trat die erste schon im September in Kraft. Seit dem 01. Oktober gilt nun auch die zweite Verordnung, die unter anderem die Pflicht zum Heizungscheck für viele Immobilienbesitzer beinhaltet. Mit dieser in Kraft getretenen Verordnung beabsichtigt man, die Effizienz von Gasheizungen zu erhöhen und dadurch den Gasverbrauch mittelfristig zu senken.
Die Verordnung betrifft alle Immobilienbesitzer, deren Objekte mittels Erdgas beheizt werden. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Immobilien. Um den Check durchführen zu lassen haben die Betroffenen 2 Jahre Zeit.
Dieser Zeitraum gilt ab Inkrafttreten der Verordnung. Es lohnt sich dennoch, bereits frühzeitig einen entsprechenden Auftrag zu vergeben, da mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Dies liegt unter anderem am anhaltenden Fachkräftemangel aber auch an der seit längerer Zeit schwierigen Liefersituation in der Branche.
Der Gasheizungscheck dient dazu, die Funktion von Gasheizungen zu optimieren. Dazu prüft der Fachmann zunächst alle Komponenten der Heizungsanlage auf ihre korrekte Funktion und ein eventuelles Optimierungspotenzial.
Bei Heizungen, bei denen eine vergleichbare Prüfung und Optimierung bereits vor nicht länger als zwei Jahren durchgeführt wurde, ist kein erneuter Heizungscheck erforderlich. Optimalerweise durch eine kurze Bestätigung vom Fachmann, der die Optimierung bzw. Prüfung durchgeführt hat. So kann man gegebenenfalls nachweisen, dass die Gasheizung bereits den Vorgaben der Energiesparverordnung entspricht. Gleiches gilt für relativ neu installierte Gasheizungen, da diese bereits während der Inbetriebnahme optimiert wurden.
Die Prüfung von Gasheizungen nach der neuen Energieeinsparverordnung soll nach dem Willen der Bundesregierung von einem Fachbetrieb aus dem SHK-Handwerk, einem Schornsteinfeger oder einem geprüften Energieberater durchgeführt werden.