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In Deutschland werden verschiedene Messgeräte eingesetzt, um Geschwindigkeitssünder zu überführen und empfindlichen Bußen und Fahrverbote auszusprechen.
Am 29.07.2016 kam es nun zu einem ersten Verhandlungstermin beim Amtsgericht Mettmann in einem Verfahren, wo geklärt werden soll, ob das eingesetzte Messgerät überhaupt in der Lage war, richtige Messungen vorzunehmen. Mehrere unabhängige Sachverständige wurden für eine Begutachtung herangezogen. In dem Verfahren ging es um das Messgerät Traffi-Star S350, welches in eine Baustelle der A3 bei Mettmann/Hilden eingesetzt wurde.


Die Sachverständigen werden nun zu klären haben, ob das verwendete Gerät gemäß der Anleitung und Bauartzulassung aufgestellt war. Kam es bei der Installation oder der Verwendung des Geräts zu einem Verstoß gegen die Bedienungsanleitung, so ist eine Verfälschung der Messwerte denkbar oder sogar wahrscheinlich.


Ebenfalls ist fraglich, ob die zuständigen Beamten über die entsprechenden Schulungen verfügten. Je nach Art des Geräts müssen die Messbeamten über eine Schulungsbescheinigung für ein mobiles oder ein stationäres Gerät verfügen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann es zu Messfehlern kommen und ein Bußgeldbescheid damit hinfällig sein.


Falls Sie also einen Bußgeldbescheid bekommen, weil Ihre Geschwindigkeit anscheinend zu hoch war, so sollten Sie oder Ihr Anwalt als erstes prüfen, ob alle Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Einsatz des Messgeräts auch erfüllt wurden. Kann ein Verstoß nachgewiesen werden, so kann ein Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot nicht ausgesprochen bzw. aufrechterhalten werden.