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Der selbständige Sachverständige haftet, wie jeder andere Selbständige, für seine Produkte und Dienstleistungen. Dabei gibt es immer wieder Fälle, bei denen ein selbstständig arbeitender Sachverständiger zur Kasse gebeten wird.

Da Sach-, Vermögens- und Personenschäden schnell hohe Summen erreichen können, kann das im schlimmsten Fall zum privaten Ruin führen. Damit es gar nicht erst dazu kommt, sollten selbstständige Sachverständige bereits vor Beginn ihrer Tätigkeit eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.


Die Betriebshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass mögliche Schadensersatzforderungen das Sachverständigenbüro nicht in die Insolvenz treiben. Versichert werden, neben Sach-, Vermögens- und Personenschäden auch die Mitarbeiter des Büros, so dass es keine Rolle spielt, wer den Fehler verursacht hat.


Selbstständige Sachverständige sollten sich frühzeitig mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um ein entsprechendes Angebot einzuholen. Die Haftungssummen und Versicherungsbedingungen sind in der Regel vom Tätigkeitsfeld des Sachverständigen und dem Risikopotential abhängig.

Der Bundesverband hat für seine Mitglieder ein besonders günstiges Angebot verhandelt. Dies ermöglich einen größtmöglichen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen und ist speziell auf die Bedürfnisse von Sachverständigen und Gutachtern abgestellt.


Die Geschäftsstelle sendet Ihnen auf Anfrage gerne weitere Informationen über die einzelnen Versicherungsleistungen sowie die Konditionen…..